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Satzung 1Satzung des JGV-Schmitt 1979 Zurueckueber uns 1.Sitz: 56825 Schmitt 2.Zweck:Der Junggesellenverein Schmitt versteht sich als Zusammenschluss der Jugend von Schmitt mit dem Ziel, den Gemeinschaftssinn jedes Einzelnen zu wecken bzw. zu fördern. Der Verein will, entsprechend seinen Möglichkeiten, seine Aktivitäten nicht nur auf das Wohl der Vereinsmitglieder, sondern auch zum Wohl aller Bürger von Schmitt ausrichten.3. Organe: 3.1 VollversammlungZu Beginn eines jeden Jahres muss eine Jahreshauptversammlung abgehalten werden. Sie muss mindestens drei Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden.Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens 1/3 der einge-tragenen Mitgliedern anwesend sein. Dies gilt auch für andere Vollversammlungen, die im Laufe eines Jahres stattfinden. Auf der Jahreshauptversammlung geben Präsident und Geschäft-sführer einen Bericht über das vergangene Jahr ab. Die Ver-sammlung bestimmt den (die) Wahlleiter. Zusätzlich wird auf Jahreshauptversammlung die Arbeiten für das kommende Jahr beschlossen und die Art und Zeitpunkt des Junggesellenfestes wird festgelegt.Weiterhin wird jedes zweite Jahr, auf der Jahreshauptversammlung, ein neuer Vorstand gewählt. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die meisten der abgegebenen Stimmen bekommt. (einfache Mehrheit). Ein Kandidat kann nur mit seiner Zustimmung in den Vorstand gewählt werden. Vorstandsmitglieder können im Laufe des Geschäftsjahres nur aufeiner Vollversammlung mit einer 2/3 Mehrheit abgewählt werden.Der Vorstand bzw. Vorstandsmitglied kann nur bei Pflichtverletzung, Fahrlässigkeit oder Unfähigkeit abgewählt werden. Seite 1 Seite 2 Seite 3 zur Seite 2 Seite 4 Junggesellenverein Schmitt Startseite ueber uns Vorstand News Termine Mitglieder Album Gaestebuch Ihr Weg zu uns Kontakt Impressum Fest 2010 Diese Internetseite wurde mit dem MAGIX Website Maker erstellt - eine eigene webseite Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |