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Satzung 2

Satzung des JGV-Schmitt 1979

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3.2 VorstandDer Vorstand ist ab 3 Personen stimmberechtigt. Er kann auch für den Rest des Geschäftsjahres Mitglieder in den Vorstand berufen ohne eine Mitgliederversammlung einzuberufen.Der von der Vollversammlung, alle zwei Jahre, neu zu wählende Vorstand besteht aus 5 oder 7 Personen und setz sich wie folgt zusammen:-Präsident-Stellvertreter-Kassenführer-Geschäftsführer-Fähnrich-2 BeistzerAufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder:Präsident:Der Präsident oder Vorsitzende vertritt den Verein nach außenhin und ist für den inneren Zusammenhalt des Vereins zuständig.Er ist zeichnungsberechtigt.Stellvertreter:Der Stellvertreter ist als Vertreter des Präsidenten mit den gleichen Aufgaben versehen, wie der Präsident selbst. Er tritt nur in Erscheinung wenn der Präsident verhindert ist. Er ist ebenfalls zeichnungsberechtigt.Kassenführer:Der Kassenführer ist für das finanzielle Aufgaben des Vereins zuständig.Er erledigt alle Kassengeschäfte selbstständig und ist nur dem Präsidenten untergeordnet. Eine Kassenprüfung findet jährlich auf der Jahreshauptversammlung statt. Der Präsident wird weitgehend allefinaziellen Transaktionen mit dem Kassenführer besprechen. Er ist ebenfalls zeichnungsberechtigt.

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