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Satzung 3Satzung des JGV-Schmitt 1979 Zurueckueber uns Geschäftsführer:Der Geschäftsführer ist für den Schriftverkehr mit Vereinen, Behörden und Privatpersonen zuständig. Er führt auf jeder Sitzung Protokoll.Der Geschäftsführer ist ebenfalls zeichnungsberechtigt.Fähnrich:Der Fähnrich ist allein für die Fahne des Vereins zuständig. Er ist nicht zeichnungsberechtigt.Beisitzer:Die Beisitzer sind für besonders oft anfallende Aufgaben einzusetzen.Sie sind nicht zeichnungsberechtigt.Alle Vorstandsmitglieder haben bei einer Vorstandssitzung eine gleichberechtigte Stimme.4. Vereinsbeitritt:Jeder Jugendlicher der älter als 16 Jahre ist kann dem Verein beitreten. Er muß sich beim Präsidenten anmelden.Jugendliche die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet habenbrauchen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.5.Austritt:Falls ein Vereinsmitglied in den Stand der Ehe tritt, scheidet er automatisch aus dem Junggesellenverein aus. Nur der Vorstand kann der Vollversammlung nahe legen, ein Vereinsmitgliede auszuschließen. Dabei muß wieder eine 2/3 Mehrheit erreicht werden. Man kann nur auf der Jahreshauptversammlung auf eigenen Wunsch aus dem Verein austreten. Seite 1 Seite 2 zur Seite 4 zur Seite 2 Seite 3 Seite 4 Junggesellenverein Schmitt Startseite ueber uns Vorstand News Termine Mitglieder Album Gaestebuch Ihr Weg zu uns Kontakt Impressum Fest 2010 Diese Homepage wurde gemacht mit dem MAGIX Website Maker - erstellen einer internetseite Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |