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Satzung 4

Satzung des JGV-Schmitt 1979

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6. Beiträge:Der Beitrag beläuft sich auf einen Euro pro Monat. Beiträge sind Bringschulden und in der Regel ohne Aufforderung im ersten Halbjahr selbst beim Kassenführer zu entrichten, sofern nicht der Kassenführer die Beiträge selbst einkassiert.7. Auflösung des Vereins: Der Verein kann nur auf einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu muss eine 2/3 Mehrheit erreicht werden.

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