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Satzung 4Satzung des JGV-Schmitt 1979 Zurueckueber uns 6. Beiträge:Der Beitrag beläuft sich auf einen Euro pro Monat. Beiträge sind Bringschulden und in der Regel ohne Aufforderung im ersten Halbjahr selbst beim Kassenführer zu entrichten, sofern nicht der Kassenführer die Beiträge selbst einkassiert.7. Auflösung des Vereins: Der Verein kann nur auf einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu muss eine 2/3 Mehrheit erreicht werden. Seite 1 Seite 2 zur Seite 3 Seite 4 Seite 3 Junggesellenverein Schmitt Startseite ueber uns Vorstand News Termine Mitglieder Album Gaestebuch Ihr Weg zu uns Kontakt Impressum Fest 2010 Diese Internetseite wurde mit dem MAGIX Website Maker eingerichtet - eine webseite erstellen Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. Weitere Informationen finden Sie in magix.info - der Multimedia Wissenscommunity von MAGIX, dem Marktführer für Musiksoftware, Videosoftware und Fotosoftware. |